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Seit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.03.1985 (Az.:8 B 11.84) sind die Abwassergebühren nach Niederschlags- und Schmutzwasser zu trennen, wenn mehr als 12% der gesamten gebührenfähigen Entwässerungskosten auf die Beseitigung des Niederschlagswassers entfallen. Nach einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler hat dennoch z.B. nur jede zweite Kommune in NRW ein Gebührensplitting eingeführt! Für andere Bundesländer zeichnet sich ein ähnliches Bild ab.
Vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Bürger eine transparente Gebührenabrechnung zur Abwasserentsorgung wünschen und die betroffenen Kommunen seit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts dazu angehalten sind, ein Gebührensplitting einzuführen, ist eine fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema empfehlenswert.
Die Berechnung der Abwassergebühren, welche den gesamten Kostenbeitrag der Abwasserentsorgung erfassen soll, orientiert sich bisher lediglich am Frischwasserverbrauch der Bürger. Die Idee des Gebührensplittings ist die gerechtere Erhebung von Abwassergebühren nach einem zweigliedrigen Verteilungsschlüssel. Hierbei wird der Verbrauch des Trinkwassers und die zu beseitigende Regenwassermenge berücksichtigt. Während die Verbrauchsgebühren bezüglich Trinkwasser einfach über den Frischwasserbezug kalkuliert werden, werden die Gebühren für das Regenwasser über die Versiegelungsflächen der Eigentümer angesetzt.
Für die Umsetzung des Gebührensplittings können verschiedene Verfahren benannt werden, die im Einzelfall bei der Umsetzung des Gebührensplittings genauer untersucht werden müssen. Eines der Verfahren ist die flurstücksbezogene Festlegung der abflussrelevanten Flächen. Dazu werden aus den Luftbilder die abflussrelevanten Flächen ermittelt (Versiegelungskataster) um sie mit der ALK zu verschneiden. Die Eigentümer können dann über das ALB ermittelt werden (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Beispiel einer Verschneidung des Versieglungskatasters mit den Liegenschaftskatasters
Die Umlegung der Abwassergebühren nach dem Verursacherprinzip entspricht einer gerechteren Gebührenveranlagung und führt bei den Bürgern zu einer höheren Akzeptanz bei den Abwassergebühren.
Die Diskussion um die Einführung des Gebührensplittings könnte bald vor den Verwaltungsgerichten weiter ausgetragen werden, wenn die Kommunen nicht rechtzeitig handeln. Dabei sprechen drei wichtige Gründe für die Einführung eines Gebührensplittings:
- Gebührengerechtigkeit und Verursacherprinzip
- Ökologische Auswirkungen und Anreize zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Rechtsprechung und technische Regelwerke
Dabei ist festzuhalten, dass das Gebührenaufkommen sich insgesamt nicht ändert – also keine Anhebung der Gebühren, sondern nur eine Änderung der Gebührenermittlung stattfindet. |
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Für weitere Information haben wir
ein "White Paper" zusammengestellt, welches
wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Bitte verwenden
Sie hierzu unser Kontaktformular mit dem Stichwort "Gebührensplitting White Paper". |
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GIS Consult Schnupperworkshop „Einführung eines Gebührensplittings für die Abwasserabrechnung“
Haben Sie sich schon mit der Umsetzung des Gebührensplittings für die Abwasserabrechnung gedanklich auseinandergesetzt? Sind Ihnen die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Verfahrensmöglichkeiten bekannt oder wird dieses Thema in Ihrem Umfeld noch ‚ausgeklammert’? ...
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